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Was muss ein Schütze in Nordrhein-Westfalen nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

NRW

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Zur Teilnahme an einer Bewegungsjagd bracht ein Schütze in Nordrhein-Westfalen einen Schießübungsnachweis, der nicht älter als 12 Monate ist.

NRW

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