Was passiert nach dem Tod eines Einzelpächters in der Steiermark?
Steiermark (Österreich)
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Grundsätzlich: Jede Verpachtung einer Gemeindejagd erlischt mit dem Tod des Pächters, keine Erbenfortführung
Ausnahme: Durch Vorpachtrechte gepachtete Jagdeinschlüsse gehen für die restliche Pachtdauer auf den neuen Eigentümer des umschließenden Eigenjagdgebietes über