Was passiert nach dem Tod eines Einzelpächters in der Steiermark?

Steiermark (Österreich)

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  • Grundsätzlich: Jede Verpachtung einer Gemeindejagd erlischt mit dem Tod des Pächters, keine Erbenfortführung
  • Ausnahme: Durch Vorpachtrechte gepachtete Jagdeinschlüsse gehen für die restliche Pachtdauer auf den neuen Eigentümer des umschließenden Eigenjagdgebietes über

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Steiermark (Österreich)

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