Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Salzburg?

Salzburg (Österreich)

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  • Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet und entsprechend vertrauenswürdig sein
  • Jagdgesellschafter: Mindestens 18 Jahre alt und geeignet
  • Mitgliederbegrenzung: So viele Mitglieder, dass unter Bedachtnahme auf Flächenausmaß und Wildstandsverhältnisse ordnungsgemäßer Jagdbetrieb gesichert ist
Salzburg (Österreich)

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