Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Salzburg?
Salzburg (Österreich)
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Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet und entsprechend vertrauenswürdig sein
Jagdgesellschafter: Mindestens 18 Jahre alt und geeignet
Mitgliederbegrenzung: So viele Mitglieder, dass unter Bedachtnahme auf Flächenausmaß und Wildstandsverhältnisse ordnungsgemäßer Jagdbetrieb gesichert ist