Wo herrscht Leinen- oder Maulkorbpflicht, wo gilt Leinen- und Maulkorbpflicht?
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Im Ortsgebiet an öffentlichen Orten Leine oder Maulkorb. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten, Kinderspielplätzen, Einkaufszentren, Gaststätten oder Orten mit Menschenansammlungen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
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