Was passiert nach dem Tod eines Jagdgesellschafters in der Steiermark?

Steiermark (Österreich)

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  • Das Pachtverhältnis bleibt bestehen, solange die Jagdgesellschaft weiterhin pachtfähig ist
  • Kein Eintrittsrecht für Erben in den Jagdpachtvertrag
  • Die verbleibenden Mitglieder die Pacht fort
Steiermark (Österreich)

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