Was muss ein Schütze in Saarland nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?
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Im Saarland muss ein Schütze, der an einer Bewegungsjagd teilnehmen möchte, jährlich einen Nachweis über besondere Schießfertigkeit erbringen. Dieser Nachweis kann durch die saarländische Drückjagdnadel oder eine vergleichbare Bescheinigung erfolgen.
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