Wo ruht die Jagd in Kärnten?

Kärnten (Österreich)

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In Kärnten ruht die Jagd dauerhaft auf folgenden Flächen:

  • Friedhöfe
  • Häuser und Gehöfte samt durch Umfriedung vollständig abgeschlossenen Höfen und Hausgärten
  • Unmittelbare Nähe von nicht derart abgeschlossenen Gebäuden
  • Öffentliche Anlagen
  • Sportanlagen (ausgenommen Skipisten und -loipen)
  • Industriellen oder gewerblichen Zwecken dienende Werksanlagen
  • Auf Antrag: Durch feste Umfriedung dauernd umschlossene Grundstücke
Kärnten (Österreich)

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