Ein Jagdaufsichtsorgan in der Steiermark erzählt in seinem Dorf, wen er auf frischer Tat beim Wildern ertappt hat. Ist das rechtens?

Steiermark (Österreich)

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Nein, Jagdaufsichtsorgane unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Steiermark (Österreich)

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