Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Vorarlberg?

Vorarlberg (Österreich)

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  • Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
  • Jagdgesellschafter: Natürliche Personen mit Jagdkarte oder juristische Personen mit Jagdverwalter
  • Mitgliederbegrenzung: Höchstens 1 Person pro angefangene 100 Hektar anrechenbarer Fläche des Jagdgebietes
Vorarlberg (Österreich)

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