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Innerhalb welcher Frist muss die Abschussmeldepflicht erfolgen und wie ist das Verfahren in Oberösterreich?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Frist:
    • Binnen 2 Wochen nach Abschuss oder Auffinden
  • Verfahren:
    • Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde
    • Erfassung in der Jagddatenbank
    • Elektronische Übermittlung mit JADA-System möglich
Oberösterreich (Österreich)

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