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Welche Voraussetzungen gelten für Unterverpachtungen und Weiterverpachtungen in Kärnten?

Kärnten (Österreich)

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  • Unterverpachtung:
    • Nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig
    • Muss im Pachtvertrag vorgesehen sein
    • Darf Grundsätzeneines geordneten Jagdbetriebesnicht widersprechen
  • Weiterverpachtung:
    • Eine gänzliche Übertragung ist nicht möglich
    • Jedoch ist eine Neuverpachtung nach Kündigung oder Auflösung des bestehenden Pachtverhältnisses möglich
Kärnten (Österreich)

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