Welche Voraussetzungen gelten für Unterverpachtungen und Weiterverpachtungen in Kärnten?

Kärnten (Österreich)

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Unterverpachtung:

  • Nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig
  • Muss im Pachtvertrag vorgesehen sein
  • Darf Grundsätzen eines geordneten Jagdbetriebes nicht widersprechen

Weiterverpachtung:

  • Eine gänzliche Übertragung ist nicht möglich
  • Jedoch ist eine Neuverpachtung nach Kündigung oder Auflösung des bestehenden Pachtverhältnisses möglich
Kärnten (Österreich)

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