Wann dürfen Jagdschutzorgane in Salzburg Personen anhalten und befragen?

Salzburg (Österreich)

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Jagdschutzorgane in Salzburg dürfen Personen anhalten oder befragen, wenn sie sie auf frischer Tat ertappt haben oder ein begründeter Verdacht vorliegt.

Salzburg (Österreich)

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