Welche Regelungen gibt es bezüglich des Mitführens eines Dienstausweises für Jagdschutzorgane in Burgenland?

Burgenland (Österreich)

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Im Burgenland müssen Jagdschutzorgane während ihrer Tätigkeit:

  • Dienstabzeichen und Dienstausweis sichtbar tragen
  • Jagdkarte mitführen
  • Auf Verlangen sich ausweisen

Das amtliche Dienstabzeichen und der Dienstausweis werden von der Behörde ausgestellt.

Burgenland (Österreich)

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