Welche Voraussetzungen gelten für Jagdschüler (14–17 Jahre) auf Schießständen?

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  • Nur unter der Aufsicht einer verantwortlichen Standaufsicht schießen
  • Schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten und des Ausbildungsleiters erforderlich
  • Die Berechtigungsbescheinigung muss vom Jagdschüler mitgeführt werden

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