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Was kann ein Verstoß gegen das Tierquälereiverbot, das Tötungsverbot oder das Eingriffsverbot nach sich ziehen?

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Verwaltungsstrafen:

  • Bezirksverwaltungsbehörden verhängen bei Verstößen Geldstrafen bis zu 7.500 Euro
  • Bei wiederholten Verstößen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro
  • Mindeststrafe: In schweren Fällen der Tierquälerei mindestens 2.000 Euro Strafe
  • Bereits der Versuch ist strafbar

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