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Wie ist mit dem Kot des Hundes zu verfahren?

Oberösterreich (Österreich)

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An öffentlichen Orten im Ortsgebiet muss Hundekot unverzüglich entfernt und entsorgt werden, sonst droht eine Verwaltungsstrafe. Auch außerhalb des Ortsgebiets soll Hundekot entfernt werden, v. a. auf Privatgrund. Separate Regelungen bestehen in der StVO.

Oberösterreich (Österreich)

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