Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten in der Steiermark?
Steiermark (Österreich)
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Mindestalter: 16 Jahre
Bis 18 Jahre: Nur auf Ansuchen eines gesetzlichen Vertreters und mit waffenrechtlicher Ausnahmegenehmigung
Jagdliche Eignung: Bestandene Jagdprüfung in der Steiermark oder Jagdkarte aus anderem Bundesland, EWR, EU oder Schweiz mit gleichwertiger Prüfung
Keine Verweigerungsgründe: Keine waffenrechtlichen Verbote, körperlichen Gebrechen, Suchterkrankungen, geistigen Unfähigkeit, kürzlichen Vorstrafen, Tierschutzverstöße oder Ausschluss aus der Steirischen Landesjägerschaft
Fristgerechte, jährliche Bezahlung: Jagdkartenabgabe, Mitgliedsbeitrag zur Steirischen Landesjägerschaft und Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrag