Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Hessen?
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Grundsätzlich ist die Menge auf maximal 1 Liter Kirrgut pro Tag und Kirrstelle beschränkt. In behördlich festgelegten ASP-Restriktionsgebieten kann die Veterinärbehörde abweichend hiervon größere Mengen zulassen.
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