Welche Regelungen gibt es bezüglich des Mitführens eines Dienstausweises für Jagdhüter in Oberösterreich?

Oberösterreich (Österreich)

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In Oberösterreich müssen Jagdhüter nach ihrer Angelobung einen Dienstausweis und ein Jagdschutzabzeichen erhalten und während ihrer Tätigkeit:

  • Jagdschutzabzeichen deutlich sichtbar tragen
  • Dienstausweis auf Verlangen vorweisen

Die nähere Ausgestaltung wird durch Verordnung der Landesregierung geregelt.

Oberösterreich (Österreich)

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