Welche Voraussetzungen gelten für Unterverpachtungen und Weiterverpachtungen in Niederösterreich?

Niederösterreich (Österreich)

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Unterverpachtung:

  • Zulässig, wenn im Pachtvertrag vorgesehen und der Zustimmung des Jagdausschusses vorliegt

Weiterverpachtung:

  • Für den Rest der Pachtdauer zulässig, wenn der Jagdausschuss zustimmt
Niederösterreich (Österreich)

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