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Dürfen die Bundesländer von den im Bundesjagdgesetz festgesetzten Jagdzeiten abweichen?

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Ja, die Bundesländer haben die Ermächtigung dazu.

  • Die Länder können die Jagdzeiten durch Verordnung verkürzen oder aufheben.
  • Sie können die Jagdzeiten für bestimmte Gebiete oder Wildarten auch ausdehnen.

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