Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften im Burgenland?

Burgenland (Österreich)

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Jagdleiter:

  • Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein

Jagdgesellschafter:

  • Nur physische Personen
  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Gültige Jagdkarte erforderlich

Mitgliederbegrenzung:

  • Auf die ersten 115 Hektar maximal 2 Mitglieder
  • Für jede weiteren angefangenen 115 Hektar ein zusätzliches Mitglied
Burgenland (Österreich)

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