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Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften im Burgenland?

Burgenland (Österreich)

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  • Jagdleiter:
    • Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
  • Jagdgesellschafter:
    • Nur physische Personen
    • Mindestens 18 Jahre alt
    • Gültige Jagdkarte erforderlich
  • Mitgliederbegrenzung:
    • Auf die ersten 115 Hektar maximal 2 Mitglieder
    • Für jede weiteren angefangenen 115 Hektar ein zusätzliches Mitglied
Burgenland (Österreich)

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