Was passiert nach dem Tod eines Jagdgesellschafters in Salzburg?

Salzburg (Österreich)

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Tod eines Gesellschafters:

  • Erbeneintritt möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag vorgesehen oder mit Mitgliederzustimmung
  • Ohne Erbeneintritt: Jagdgesellschaft führt Pachtvertrag mit verbleibenden Mitgliedern fort
  • Unterschreitung Mindestmitgliederzahl: Pachtverhältnis erlischt (Fortführung mit einem Mitglied als Einzelpachtverhältnis möglich)
Salzburg (Österreich)

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