Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Dürfen Sie in Rheinland-Pfalz Fallen aufstellen, die sofort töten?

Rheinland-Pfalz

Antwort anzeigen

In Rheinland-Pfalz ist das Aufstellen von sofort tötenden Fallen verboten. Die Verwendung solcher Fanggeräte ist gemäß dem Landesjagdgesetz nicht erlaubt.

Rheinland-Pfalz

Frage anzeigen