Dürfen Sie in NRW Fallen aufstellen, die sofort töten?
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In Nordrhein-Westfalen ist das Aufstellen von sofort tötenden Fallen, insbesondere Totschlagfallen, gemäß § 30 der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz (DVO LJG-NRW) verboten. Daher dürfen Sie in NRW keine Fallen aufstellen, die sofort töten.
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