Was passiert nach dem Tod eines Jagdgesellschafters im Burgenland?

Burgenland (Österreich)

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  • Kein Eintrittsrecht für Erben in Jagdpachtvertrag
  • Jagdgesellschaft führt Pachtvertrag fort mit verbleibenden Mitgliedern
  • Unterschreitung Mindestmitgliederzahl: Pachtverhältnis ist aufzulösen, Fortführung mit einem Mitglied als Einzelpachtverhältnis möglich
Burgenland (Österreich)

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