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Ist das bloße Mitführen von Bleischrot in der Nähe von Gewässern rechtlich zulässig, wenn man zusätzlich bleifreies Schrot mitgeführt wird?

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Nein.

  • Die EU-REACH-Verordnung verbietet bereits das Mitführen von Bleischrot in oder im Umkreis von 100 m um Feuchtgebiete.
  • Es gilt eine Beweislastumkehr, nach welcher der Jäger nachweisen muss, dass er das Bleischrot nicht im Feuchtgebiet verwenden wollte.
AchtungDas bloße Vorhandensein von Bleischrot in der Verbotszone gilt als Rechtsverstoß, unabhängig davon, ob es tatsächlich verschossen wurde.

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