Was passiert nach dem Tod eines Einzelpächters in Salzburg?
Salzburg (Österreich)
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Grundsätzlich erlist das Pachtverhältnis 3 Monate nach dem Tod des Einzelpächters.
Ausnahmen:
Keine Erlöschung, wenn die Nachlassvertretung gegenüber dem Jagdausschuss erklärt, das Pachtverhältnis vorläufig bis zur Feststellung der Erben fortzusetzen
Erbenfortführung möglich: Pachtfähige Erben können innerhalb von einem Monat nach Übertragung des Eigentums den Vertrag durch Erklärung gegenüber dem Jagdausschuss fortführen