Dürfen Sie in Schleswig-Holstein Fallen aufstellen, die sofort töten?

Schleswig-Holstein

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Ja, unter bestimmten Bedingungen dürfen in Schleswig-Holstein Fallen aufgestellt werden, die sofort töten. Diese Fallen müssen bauartzugelassen und tierschutzgerecht sein sowie von Personen mit entsprechender Ausbildung genutzt werden.

Schleswig-Holstein

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