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Welche Mengenbegrenzungen gelten beim Kirren in Bayern?

Bayern

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In Bayern gibt es keine gesetzlich fixierte Kirrmenge. Als behördlicher Beurteilungsmaßstab gilt jedoch die Empfehlung von maximal einem Kirrplatz je 100 ha Revierfläche, beschickt mit ca. 1 kg artgerechtem Kirrmaterial.

Bayern

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