Wann dürfen Jagdschutzorgane in Vorarlberg eine Festnahme durchführen?

Vorarlberg (Österreich)

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Bei unberechtigtem Jagen unbekannter Personen darf eine Festnahme durchgeführt werden.

Bei Verdacht auf Grenzübertreten muss auch eine Identitätsfeststellung erfolgen.

Vorarlberg (Österreich)

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