Was passiert nach dem Tod eines Jagdgesellschafters in Wien?

Wien (Österreich)

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Gesellschafter:

  • Kein Eintrittsrecht für Erben
  • Jagdgesellschaft führt Pachtvertrag mit verbleibenden Mitgliedern fort
  • Bei Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl erlischt das Pachtverhältnis (Fortführung mit einem Mitglied als Einzelpacht möglich)
Wien (Österreich)

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