Wie ist das Verfahren zur Abschussplanerstellung in Salzburg?

Salzburg (Österreich)

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  • Aufstellung: Durch Bezirksjägermeister für Wildregionen
  • Verfahren:
    • Einvernehmen: Mit Jagdinhaber und Bezirksbauernkammer erforderlich
    • Ersatzzuständigkeit: Bezirksverwaltungsbehörde bei fehlendem Einvernehmen
  • Fristen:
    • Regelfall: Bis zum 15. April durch Bezirksjägermeister
    • Streitfall: Bis zum 15. Juni durch Bezirksverwaltungsbehörde
Salzburg (Österreich)

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