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Was passiert nach dem Tod eines Einzelpächters in Kärnten?

Kärnten (Österreich)

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Grundsätzlichwird das Pachtverhältnis mit pachtfähigen Rechtsnachfolgern fortgesetzt.

  • Kündigungsrecht: Sowohl Rechtsnachfolger als auch Verpächter können unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Pachtjahres kündigen
  • Erlöschen: Wenn kein Rechtsnachfolger pachtfähig ist
Kärnten (Österreich)

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