Was passiert nach dem Tod eines Einzelpächters in Kärnten?
Kärnten (Österreich)
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Grundsätzlichwird das Pachtverhältnis mit pachtfähigen Rechtsnachfolgern fortgesetzt.
Kündigungsrecht: Sowohl Rechtsnachfolger als auch Verpächter können unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Pachtjahres kündigen
Erlöschen: Wenn kein Rechtsnachfolger pachtfähig ist