Wann gilt ein Hund als „auffällig“?
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Wenn ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht, z. B. wenn die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestanden wurde, der Hund ohne provoziert zu werden aggressiv ist (z. B. Anspringen oder Hetzen), oder einen Menschen oder ein Tier verletzt hat.
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