Dürfen Sie in Bayern Fallen aufstellen, die sofort töten?
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In Bayern dürfen Fallen, die sofort töten, unter Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Fallen den Mindestanforderungen des Bayerischen Jagdgesetzes und der Ausführungsverordnung genügen.
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