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Dürfen Sie in Bayern Fallen aufstellen, die sofort töten?

Bayern

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  • In Bayern dürfen sofort tötende Fallen unter Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen aufgestellt werden
  • Voraussetzung ist, dass die Fallen den Mindestanforderungen des Bayerischen Jagdgesetzes und der Ausführungsverordnung genügen
Bayern

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