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Welche Regelung gilt für kranke oder verletzte Tiere?

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  • Bei Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung muss das Tier unverzüglich ordnungsgemäß versorgt werden, erforderlichenfalls unter Heranziehung eines Tierarztes
  • Kranke oder verletzte Tiere sind angemessen und gesondert unterzubringen

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