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Welche Regelungen gibt es bezüglich des Mitführens eines Dienstausweises für Jagdschutzorgane in Tirol?

Tirol (Österreich)

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In Tirol müssen Jagdschutzorgane:

  • Bei Angelobung Jagdschutzabzeichen und Dienstausweis erhalten
  • Jagdschutzabzeichen sichtbar tragen
  • Dienstausweis mitführen
  • Dienstausweis dem Beanstandeten auf Verlangen vorweisen
  • Bei Widerruf beide Dokumente unverzüglich zurückstellen
Tirol (Österreich)

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