Wie ist die Frist zur Vorlage zur behördlichen Genehmigung bei Pachtverträgen in Niederösterreich?
Niederösterreich (Österreich)
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Keine feste Frist, aber Vorlage hat nach Unterfertigung „sodann" zu erfolgen
Ausnahme: Bei Verpachtung eines Eigenjagdgebietes, in die Jagdeinschlüsse einzubeziehen sind, und bei Unterverpachtung oder Weiterverpachtung eines Eigenjagdgebietes Vorlage binnen 8 Tagen nach Vertragsabschluß