Welche Voraussetzungen gelten für die Mitglieder von Jagdgesellschaften in Oberösterreich?

Oberösterreich (Österreich)

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  • Jagdleiter: Muss wie ein Einzelpächter geeignet sein
  • Jagdgesellschafter: Nur voll geschäftsfähige Personen (Mindestalter 18 Jahre) mit gültiger Jagdkarte
  • Mitgliederbegrenzung: Höchstens 1 Person pro angefangene 200 Hektar des Jagdgebiets
Oberösterreich (Österreich)

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