Was muss ein Schütze in Thüringen nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?
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In Thüringen müssen Schützen für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd einen Schießnachweis über ein jährliches Übungsschießen auf bewegliche Ziele vorweisen, der vom Jagdleiter kontrolliert wird.
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