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Ist die Versammlung der Jagdgenossen öffentlich?

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Nein, die Versammlung ist nicht öffentlich.

  • Zutritt haben grundsätzlich nur die Jagdgenossen (Grundeigentümer).
  • Eine Vertretung (z. B. durch Ehegatten oder volljährige Verwandte in gerader Linie) ist möglich.

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