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Was ist zu tun, wenn ein schwerwiegender Verdacht auf eine Tierseuche besteht?

Oberösterreich (Österreich)

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Tierseuchenverdacht ist dem Tierarzt, Bürgermeister oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Diese leiten den Fall weiter, weitere Abklärung obliegt dem Amtstierarzt.

Oberösterreich (Österreich)

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