Wohlbefindens-Grundsatz: Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn aufgrund ihres Genotyps und Phänotyps davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt
Haltungsanforderungen: Der Halter muss für angemessenes Platzangebot, Bewegungsfreiheit, Bodenbeschaffenheit, bauliche Ausstattung, Klima, Betreuung und Ernährung sowie Möglichkeit zu Sozialkontakt sorgen
Artgerechte Haltung: Die Haltungsbedingungen müssen den Körper- und Verhaltensbedürfnissen der Tiere entsprechen