Welche der folgenden Fanggeräte bzw. Methoden sind nach dem Vorarlberger Jagdgesetz grundsätzlich verboten?
Kastenfallen für den Lebendfang von Raubwild
Selektive Fallen nach behördlicher Genehmigung
Abtritteisen, Abzugeisen und Schlingen
Fangvorrichtungen zur Entnahme von Problemwild in Siedlungsgebieten