Ein Jäger plant den Bau einer Jagdhütte auf einer bewaldeten Fläche. Welcher forstrechtliche Tatbestand liegt vor, wenn der Waldboden dauerhaft für diesen Zweck genutzt werden soll?
Es handelt sich um eine Waldverbesserungsmaßnahme zur Förderung der Jagd.
Es handelt sich um eine bloße Holznutzung, sofern die Hütte aus Holz besteht.
Es handelt sich um eine Rodung, da der Waldboden anderen Zwecken als der Waldkultur zugeführt wird.
Es handelt sich um eine forstliche Bringungsanlage, die keiner Genehmigung bedarf.