Welche der folgenden Maßnahmen stellt eine biologische Einzelschutzmaßnahme gegen Verbiss- oder Fegeschäden dar?
Das Anbringen von ungewaschener Schafwolle oder Schaffett an Trieben oder am Stamm.
Die Installation von flächigen Kulturzäunen aus Drahtgeflecht.
Das Bestreichen der Terminalknospen mit amtlich zugelassenen chemischen Vergrämungsmitteln.
Die Verwendung von mechanischen Wuchshüllen aus Kunststoff.