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Wildschäden

Letzte Aktualisierung: 17.03.2023

Zusammenfassung

Wildschäden sind durch Wild verursachte Schäden in der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft. Sie sind abzugrenzen von den Jagdschäden, welche durch die Jagdausübung an Grundstücken entstehen. In der Landwirtschaft werden häufig Schäden durch das Brechen von Schwarzwild verursacht. Forstwirtschaftliche Schäden entstehen häufig als Verbissschäden, Schälschäden oder Fegeschäden. Ursächlich sind häufig eine zu hohe Wilddichte oder Äsungsmangel, welche durch Hegemaßnahmen verbessert werden können.

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Grundlagen

Wildschäden

Häufig sind die Ursachen für überhöhten Wildschaden behebbar.

Wildschadensverhütung

  • Fernhalten des Wildes (§ 26 BJagdG )
    • Erlaubt dem Jagdausübungsberechtigen oder dem Grundeigentümer Zäune zu Abwendung von Wildschäden zu errichten.
  • Verhinderung übermäßigen Wildschadens (§ 27 BJagdG )
    • Anordnung einer Wildbestandsverringerung unabhängig von Schonzeiten möglich.
    • Abwägung von Notwendigkeit und Allgemeinwohl der zuständigen Behörde.
  • Hegebeschränkungen (§ 28 BJagdG )

Jagdschäden

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Wildschadensersatz

Allgemeines

  • Das gemeindliche Verfahren regelt den Ersatz von Wildschäden.
  • Es ist die Voraussetzung für ein gerichtliches Nachverfahren.

Schadensersatzpflicht (§ 29 BJagdG )

Wild aus Gehege (§ 30 BJagdG )

Umfang der Ersatzpflicht (§ 31 BJagdG )

  • Bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte.
  • Umfang des Wildschadens bemisst sich am Ausfall zum Zeitpunkt der Ernte.

Ausnahmen von der Ersatzpflicht

  • Die Ersatzpflicht entfällt, wenn vom Jagdausübungsberechtigten vorgenommene Schutzmaßnahmen durch den Geschädigten verweigert wurden.
  • Sonderkulturen (Wein, Gärten, Obstgärten, Baumschulen, Bienenstöcke, einzelne Bäume)
  • Befriedete Grundstücke
  • Neuanpflanzungen von Bäumen, die nicht zu den Hauptbaumarten gehören und nicht geschützt sind.
  • Nicht fristgerechte Meldung

Schadensmeldung (§ 34 BJagdG )

  • Meldung an die zugehörige Gemeinde
  • Im Landbau Frist von einer Woche nach Kenntnisnahme
  • Fristen im Waldbau
    • Schäden nach dem 1. Oktober → Frist bis 1. Mai
    • Schäden nach dem 1. Mai → Frist bis 1. Oktober
  • Es handelt sich um Ausschlussfristen. Das heißt, bei Überschreiten der Frist verfallen die Schadensersatzansprüche.

Schadensbesichtigung

  • Ladung von Geschädigtem und Ersatzpflichtigem durch die Gemeinde
  • Mögliche Verläufe
    1. Gütliche Einigung
    2. Amtliche Abschätzung durch eine Schätzkommission
  • Schätzkommission
    • Geschädigter
    • Ersatzpflichtiger
    • Amtlicher Wildschadensschätzer = Sachverständiger
    • Gemeindevertreter
  • Festlegung der Schadenshöhe meist erst bei der Ernte möglich
    • Vorschätztermin dient der Beweissicherung
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Landwirtschaftliche Wildschäden

Allgemeines

  • Schäden entstehen vorwiegend durch Äsung
  • Weniger auch durch Wildbewegung und Lagerung von Schalenwild
    • Lagerschäden: Durch Niedertreten und Lagern entstandene Wildschäden (z.B. in Getreide)
Wildschaden Schwarzwild

Schwarzwild

Wildschaden Schwarzwild

Rotwild und Damwild

Feldhasen und Wildkaninchen

Dachs

Federwild

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Forstwirtschaftliche Wildschäden

Verbissschäden

Folgen

Als Folge des Wildverbisses verlieren die Pflanzen ihren Wachstumsdrang und Verkümmern.

Pirschzeichen

  • Schalenwildverbiss: Ausgefaserte Abbisstellen
  • Hasenverbiss: Glatter Abbiss (Nager)

Schälschäden

Schälschaden an Obstbaum

Folgen

  • Erhöhte Krankheitsanfälligkeit
  • Fäulnis
  • Geringere Widerstandsfähigkeit
  • Absterben der Bäume

Rotfäule

  • Die Rotfäule ist eine Holzfäulnis, die vor allem bei Fichten (auch Buchen) auftritt.
  • Kiefern sind unempfindlich für Fäulnisschäden
  • Ursachen
    • Schälschäden
    • Verletzung von Wurzelausläufern im Rahmen der Baumentnahme

Fegeschäden

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Wildschadensverhütung

Übersicht

  • Mechanische Abwehrmittel (Wildzäune) bewirken einen langfristigsten Effekt.
Direkte SchutzmaßnahmenVorbeugende Maßnahmen
  • Mechanisch
  • Akustisch
  • Optisch
  • Chemisch
  • Biologisch

    Flächenschutz

    Konstruktionsarten

    1. Elektrozaun: 3 Drähte in 20 cm, 40 cm und 60 cm Höhe vom Erdboden
      1. Strom führende Drähte dürfen keine Berührung mit Boden, Pflanzen oder anderen Gegenständen haben
      2. Eignen sich v.a. für Schwarzwild
    2. Pfostenzaun
    3. Hängezaun
    4. Stützenzaun

    Praxistipps

    • Anpassung von Bautyp und Zaunhöhe nach Wildart
    • Rehwild: Ca. 1,5 m hoch
    • Rotwild/Damwild: 1,7 bis 2,0 m hoch
    • Kaninchen:
      • Höhe: Ca. 1 m
      • Maschenweite: Max. 4 cm
      • Eingraben bis ca. 30 cm Tiefe

    Einzelschutz

    Mechanischer Schutz

    • Drahthose: Zaun für einzelne Bäume
      • Vorteile: Breiter Schutz, langfristig, kein Biotopverlust
    • Knospenschutz: Schutz des Leittriebes mit Schafwolle , Hanf oder Klemmen
      • Nachteil: Jährliche Erneuerung
    • Aluminiumfolie, Stachelbaum, Drahthosen, Fegespirale, Pfisterpfahl
    Mechanischer Einzelschutz vor Wildschäden durch Drahthosen

    Chemischer Schutz

    • Chemische Schutzmittel auf obere Triebe
      • Nachteil: chemisch und nur ½ Jahr Wirksamkeit
    Chemischer Verbissschutz

    Schälschutzverfahren

    • Mechanisch
      • Grüneinband: Grüne Zweige werden zum Schutz an den Stamm gebunden
      • Trockeneinband
      • Kunststoffmanschetten
    • Chemisch: Anstreichen der Stämme, Schutz bis zu 10 Jahre
    • Mechanisch-biologisch (→ Hobeln)
      • Kratzen der Rinde (Hobeln) → Austritt von Harz → natürlicher Schälschutz
      • Während der Vegetationszeit

    Landwirtschaft

    Allgemeines

    • Beizen: Behandlung von Saatgut (Getreide, Mais) mit Pflanzenschutzmittel zum Schutz vor Pilzbefall und Schädlingen (Vögel und Insekten, teilweise auch gegen Schwarzwild)
    • Schwerpunktbejagung (v.a. Schwarzwild) auf gefährdeten Kulturen während der Vegetationszeit
      • Erleichtert durch Schneisen in Maisfeldern

    Grünland

    • Durchführung von Pflegeschnitten
    • Gleichmäßige Verteilung von Kuhfladen (Weiden)
    • Düngung mit Kalkstickstoff
    • Behebung kleinerer Brechschäden durch Zurückdrehen und Festtreten von Grassoden

    Forstwirtschaft

    • Anlage von Wintergattern für Rotwild
      • Wintergatter: Wildgehege in denen Rotwild während der Notzeit mit Winterfütterung gehalten wird
      • Vermeidung von Wildschäden
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