Der Umgang mit Waffen ist im Waffengesetz weit gefasst und meint jede Tätigkeit, bei der jemand die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition ausübt: Erwerben, Besitzen, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen, Schießen sowie das Herstellen, Bearbeiten, Instandsetzen, Unbrauchbarmachen oder der Handel. Entscheidend ist nicht das Eigentum, sondern die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit. Praktisch jede dieser Tätigkeiten ist erlaubnispflichtig.
Weiterlesen...?
Du hast bereits 5 kostenlose Artikel gelesen. Bitte melde dich an, um weiterzulesen.