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Umgang mit Waffen und Munition

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Zusammenfassung

Im Umgang muss eine Vielzahl von durch das Waffengesetz vorgeschriebenen Regeln befolgt werden. Der folgende Artikel soll Jägern im Gesetzesdickicht ein wenig mehr Durchblick verschaffen.

Grundlagen

Umgang mit einer oder hat, wer diese , besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, , instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer hat auch, wer diese unbrauchbar macht. (§ 1 III WaffG)

Tatsächliche Gewalt

Entscheidend für den ist die tatsächliche Gewalt. bedeutet, dass eine Person die Möglichkeit hat, auf eine zugreifen zu können. Ob die Person tatsächlich auf die zugreift, spielt keine Rolle.

Vom Eigentum geht keine Gefahr aus. Deshalb interessiert sich das Waffengesetz nicht für das Eigentum. Die Gefahr geht von demjenigen aus, der auf die zugreifen kann. Deshalb beziehen sich und auf die und nicht auf das Eigentum.

Beispiel: Die Ehefrau, welche den Zahlencode zum Tresor kennt, hat die Möglichkeit auf eine im Tresor zuzugreifen. Sie die , weil sie darauf zugreifen kann, auch wenn sie diese Möglichkeit nicht nutzt. Es handelt sich um eine Straftat des Besitzers für illegales

Arten des Umgangs mit Waffen

Umgang mit einer oder hat, wer diese , besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, , instand setzt oder damit Handel treibt.
BegriffDefinitionBeispiele
ErwerbAchtungDer Kauf einer ist kein , da die Zahlung nur das Eigentum überträgt, nicht jedoch die .
  • Finden
  • Stehlen
  • Erben
Besitz
Führen
  • Ausübung der außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen, befriedeten Besitztums oder außerhalb einer Schießstätte

Schießen

Überlassen

  • übergibt Zweitschlüssel des Tresors an seinen Jägersohn
Verbringen
  • über die Grenze mit dem Ziel des Verbleibs oder des Besitzwechsels
  • Verkauf nach England
Mitnahme
  • über die Grenze zur Verwendung ohne dauerhaften Verbleib
  • Jagdreise nach Polen
  • Wettkampf
Herstellung
  • Gewerbsmäßiges Wiederladen von Patronenhülsen
Bearbeitung
  • Veränderung der Funktionsweise, Maße oder Sicherheit
Instandsetzung
  • Wiederherstellung der Schussfähigkeit (Brauchbarkeit)

Handel
  • An-/Verkauf oder Vermittlung für einen wirtschaftlichen Vorteil
  • Handelsplattformen

Erwerb und Besitz

Für Jäger

mit sind der "Normalfall". Deshalb schauen wir uns dieses Szenario in der Tabelle genau an.

(§ 13 III WaffG)

Anzeige

  • Innerhalb von 2 Wochen
    1. Anzeige des Erwerbsbei der Behörde (schriftlich oder elektronisch)
    2. Eintrag in die vorhandene (und ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass) oder Antrag auf Ausstellung einer bei Ersterwerb.
  • Missachtung ist eine

(§ 13 V WaffG)

AchtungDer von Langwaffenmunition ist illegal, wenn der ausläuft.
  • Kurzwaffenmunition: Erwerbserlaubnis über Eintrag in der (oder Munitionserwerbserlaubnis
  • Freier auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch

Leihe

Die entspricht nach Waffengesetz einem vorübergehenden einer . Sie ist unter 3 Voraussetzungen an einen anderen erlaubt:

  1. Erlaubnis: Der , der die ausleiht, muss eine Erlaubnis vorweisen. So weißt er den Zweck der nach.
  2. Befristung: Höchstens 1 Monat und für die Dauer des .
  3. Bescheinigung: Für die muss der Überlasser eine schriftliche Bescheinigung ausstellen, die den vorübergehenden nachweist.
    1. Name des Überlassers
    2. Name des Empfängers
    3. Datum des Überlassens

Führen und Transportieren

... führt eine , wer die darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

Definitionen

Begriff

Definition

Geladen

Eine ist , wenn oder im , der Trommel oder im eingefügten sind.

Schussbereit

Eine ist , wenn sie ist.

Nicht schussbereit

Eine die vollständige entladen ist, das heißt keine in , Trommel oder .

Zugriffsbereit

Eine , die sich unmittelbar in den bringen lässt (das heißt mit weniger als 3 Handgriffen in weniger als 3 Sekunden).

Nicht zugriffsbereit

Eine , wenn sie im verschlossenem Behältnis (z.B. Futteral oder Koffer) mitgeführt wird.

Führen bei der Jagd

Situation

Beispiele

Zustand

Besonderheiten

zur unmittelbaren

  1. Befugte
  2. und
  3. Ausbildung von
  • nur zur unmittelbaren . Nicht davor, nicht danach!
    • Unmittelbar: Pirschen oder Angehen beim Ansitz
    • Nicht unmittelbar: Im Auto

im direkten Zusammenhang mit der Jagd

  • Hin- und Rückfahrt zur Jagd, einschließlich kurzer Unterbrechungen (z.B. Tanken)
  • Revierarbeiten
  • Jagdpause bei der
MerkeIm Fahrzeug die immer entladen.
  • Kurze Unterbrechung der Fahrt erlaubt

Transport: ohne direkten Zusammenhang mit der Jagd

  • Es handelt sich hierbei um einen "", eine Unterform des Führens.
  • Kurze Unterbrechung des Transports erlaubt

Eigene Wohnung

  • Putzen, Zerlegen ...
  • In der eigenen Wohnung handelt es sich rechtlich nicht um "", sondern um der .
  • Fremde Wohnung: Einverständnis des Eigentümers notwendig und ein Zusammenhang mit dem Zweck
MerkeJe nach Situation, muss die anders geführt werden. Hier die 4 typischen Situationen:
1. Bei der Jagd: und zugrifsbereit
2. Fahrt zur Jagd: und
3. Andere Transporte: ,

Ausweispflicht

Wer eine als führt, muss folgende Dokumente mitnehmen:

  1. Personalausweis oder , um die eigene Identität ausweisen zu können.
  2. , um den rechtmäßigen Waffenbesitz nachzuweisen.
    • Leihschein: Wenn die nicht in der eingetragen ist, braucht man einen datierten schriftlichen Nachweis, der die nachweist.
  3. , um das rechtmäßige zu beweisen.

Exkurs

Folgende Begriffe sind unscharf definiert und häufig zu Diskussion und Unsicherheit. Deshalb probieren wir uns an einer Einordnung.

  • Kurze Unterbrechung: Mit einer kurzen Unterbrechung ist ein Halt zum Tanken oder an einem Gasthaus gemeint.
    • Die müssen während der Unterbrechung beaufsichtigt sein oder dürfen beim Blick ins Auto nicht erkennbar sein.
    • Nicht erlaubt ist es die morgens im Waffenkoffer ins Auto zu legen und ins Büro zu fahren, um am Abend nach der Arbeit ins zu fahren. Möglich ist es die auf der Arbeit in einem geeigneten aufzubewahren, auf den nur man selbst Zugriff hat.
  • Verschlossenes Behältnis: Wichtig ist die Möglichkeit des Abschließens mit einem (oder auch einem Kabelbinder). Das Behältnis kann ein Waffenkoffer oder ein Futteral sein.
    • Tipps: im abschliessbaren Kofferraum, vor Sicht verdecken, Anschließen im Kofferraum
  • Lange Fahrt ins : Was bedeutet ""? Darf ich die , anstelle vom im verschlossenen Behältnis?
    • Anhaltspunkte für eine : Über 2 Stunden, über 200 Kilometer, mit Übernachtung
    • Wir möchten keine Rechthaber sein, sondern die Diskussion mit Polizei und Richter meiden. Deshalb transportieren wir im Zweifel gerne !

Verbot des Führens

Um die öffentliche Sicherheit zu schützen, ist das von in manchen Situationen verboten.

  • Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Volksfeste, Demonstrationen ...): Es ist verboten bei öffentlichen Veranstaltungen (nicht nur zu (§ 42 WaffG).
  • Waffenverbotszonen: Keine und keine Messer mit Klingenlänge über 4 cm
  • Bestimmte Waffenarten: Es ist verboten folgende Waffenarten in der Öffentlichkeit zu (§ 42a WaffG).
    1. Anscheinswaffen: , die echten täuschend ähnlich sind, jedoch nicht wie echte funktionieren (z. B. Softair-Waffen oder Dekowaffen).
    2. Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Dolche oder Schwerter)
    3. Bestimmte Messer:
      • Einhandmesser: Messer, die sich mit einer Hand öffnen und feststellen lassen
      • Messer mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge

Ausnahmen dieser Verbote sind:

  • Foto-, Film-, Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • Hieb- und Stoßwaffen bei berechtigtem Interesse (z.B. Beruf, , Sport)

Messer für Jäger

  • Verbot des Führens: Ein typisches Jagdmesser () hat häufig eine Klingenlänge von mehr als 12 cm. Damit ist das eigentlich verboten.
  • Berechtigtes Interesse: Ein im Rahmen der gilt jedoch als berechtigtes Interesse und ist erlaubt.

Schießen

Verboten

In folgenden Situationen ist das Schießen verboten:

  • Zuhause
    • Ausnahme: mit Energien <7,5 Joule dürfen auf Privatgelände verwendet werden, wenn die das Gelände nicht verlassen können.
  • Öffentlichkeit
  • Schießen unter Alkoholeinfluss

Erlaubnisse

Auf Schießständen

Alter

Voraussetzungen

Erwachsene (ab 18 Jahren)

  • Schießen erlaubt mit eigener oder geliehener
  • Munitionserwerb zum direkten Verbrauch erlaubt

Kinder (12 bis 14 Jahre)

  • Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Erlaubnis
  • Aufsicht einer für Kinder-/Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson
  • Druckluft, Federdruck und CO2-Waffen bis 7,5 Joule

Jugendliche (15 bis 17 Jahre)

  • Anwesenheit des Sorgeberechtigten oder dessen schriftliche Erlaubnis
  • Aufsicht einer für Kinder-/Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson

Jagdschüler (14 bis 17 Jahre)

  • Ausbildung zum
  • Aufsicht der verantwortlichen Standaufsicht
  • Schriftliches Einverständnis von Sorgeberechtigtem und Ausbildungsleiter
  • Jagdwaffen

Jugendjagdschein

  • Keine
  • Jagdwaffen

Überlassen

  • Nur an Berechtigte(z. B. Waffenhändler)
  • Berechtigungsnachweis muss vom Überlasser geprüft werden
  • Bei unter zwei Privatpersonen → Anzeige bei Behörde durch Überlasser
    • Anzeige innerhalb von zwei Wochen
    • Vorlage der zugehörigen
  • Auf dem Schießstand
  • Zur Beförderung, wenn der andere eine besitzt
  • Zur , wenn der andere eine und ein entsprechendes Behältnis besitzt

Verbringen

  1. Nach Deutschland → Einfuhrerlaubnis
  2. Durch Deutschland → Transporterlaubnis
  3. Von Deutschland (in die EU)
    1. Erlaubnis des EU-Landes für die Einfuhr der (Import)
    2. Erlaubnis der deutschen Behörde für das dauerhafte (Export)

Waffenerbschaft

Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung

MerkeDie , oder von oder bedarf in der Regel einer Erlaubnis.

Gewerblich (§ 21 WaffG)

Nicht-Gewerblich

Schusswaffen (§ 26 WaffG)

MerkeGeringfügige Änderungen an oder Zieleinrichtung sind keine und dürfen vorgenommen werden.

Munition (§ 27 SprengG)

  • Behandlung im Sprengstoffgesetz
  • Nicht-gewerblicher Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf der Erlaubnis
    • z.B. Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Gültigkeit der Erlaubnis maximal fünf Jahre
  • Absolute Voraussetzungen
  • Relative Voraussetzungen
    • Deutsche Staatsbürgerschaft
    • Meldung in deutschem Rechtsgebiet

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