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Voraussetzungen für den Umgang mit Waffen

Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnisse, Waffenrechtliche Erlaubnisse

Zusammenfassung

Der ist nur mit Erlaubnis der Behörden zulässig. Die Ausstellung der Erlaubnis ist an sechs Voraussetzungen geknüpft. Bei der Erfüllung genießt der durch das Ablegen der staatlich anerkannten Sonderrechte. So werden ihm , Eignung, und leicht bescheinigt. Der und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung müssen erfüllt sein.

Grundlagen

Allgemeines

  • Der bedarf der Erlaubnis durch die .
  • Zuständige Behörde: Waffenbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Antragstellers. Das entspricht in der Regel dem Erstwohnsitz, bei Studierenden kann es auch der Zweitwohnsitz sein.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum wird bei Erfüllung der folgenden sechs Voraussetzungen erteilt (§ 4 WaffG):

  1. (Vollendung des 18. Lebensjahrs) (§ 2 I WaffG)
  2. (§ 5 WaffG)
  3. (§ 6 WaffG)
  4. (§ 7 WaffG)
  5. (§ 8 WaffG)
  6. Haftpflichtversicherung: Pauschale Mindestdeckungssumme von 5 Mio. Euro für Personenschäden und Sachschäden
    • Veraltet seit Änderung des Jagdgesetzes (2021): Mindesthöhe 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden

Für Jäger

haben durch die bestandene und ihren einige Privilegien beim Nachweis der Voraussetzungen für .

Die waffenrechtlichen Erlaubnis unterliegen der Zweckbindung, für den z.B. , Schießübungen und Schießwettkämpfe.

Überprüfung

Volljährigkeit

Grundsatz

Ausnahmen für Jäger (§ 13 VII-VIII WaffG)

  1. Jugendjagdscheininhaber
  2. Jägerausbildung
    • Mindestalter 14 Jahre
    • Umgang unter Aufsicht im Rahmen der Ausbildung mit nicht schussbereiten
    • Berechtigungsbescheinigung: Erlaubnisvon Ausbildungsleiter und Sorgeberechtigtem bei Minderjährigen
    • Siehe auch:

MerkeEin Jugendjagdscheininhaber ist immer auf eine Leihwaffe angewiesen, welche nur unter Anwesenheit einer Aufsichtsperson genutzt werden darf.

Zuverlässigkeit

Allgemeines

AchtungEine Unzuverlässigkeit nach Waffengesetz überträgt sich auf die nach Bundesjagdgesetz und führt zum Entzug des .

Absolute Unzuverlässigkeit

  1. Nach rechtskräftiger Verurteilung, wenn seitdem weniger als 10 Jahre vergangen sind
    • Für ein (Vorsatz)
    • Für vorsätzliche Straftaten mit Freiheitsstrafe ≥1 Jahr
  2. Bei Annahme von bedenklichem Verhalten mit oder

Relative Unzuverlässigkeit

  • Rechtskräftige Verurteilung (§ 5 II WaffG, Nr. 1)
    • Für eine vorsätzliche Straftat
    • Für eine fahrlässige Straftat
      • Mit Bezug zu und
      • Mit Gemeingefährlichkeit (Trunkenheit im Straßenverkehr)
    • Für eine Straftat nach Waffen-, Kriegswaffen-, Sprengstoff- oder Bundesjagdgesetz
  • Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation (§ 5 II WaffG, Nr. 2 und 3)
  • Gewalttätigkeit mit Polizeigewahrsam (§ 5 II WaffG, Nr. 4)
  • Verstöße gegen Waffen-, Kriegswaffen-, Sprengstoff- oder Bundesjagdgesetz (§ 5 II WaffG, Nr. 5)

Persönliche Eignung

Allgemeines

  • Nicht vorwerfbare körperliche Einschränkungen (Gesundheitsstörungen)
  • Fehlende → Kein Ermessensspielraum

Fehlende persönliche Eignung

  1. Geschäftsunfähigkeit
  2. Alkoholabhängigkeit/Drogenabhängigkeit oder psychische Krankheit
  3. Unverschuldete Unfähigkeit zum sachgemäßen und
    • Körperliche Beeinträchtigung (z.B. mangelhaftes Sehen)

Sonderfälle

  1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit (Minderjährige) → Stellungnahme von Polizeidienststellen
  2. Medizinische Zeugnisse bei Bedenken zur persönlichen Eignung
  3. Antragssteller <25 Jahrenmedizinisches Zeugnis zur geistigen Eignung
    • Ausnahme: Sportschützen und

Sachkundenachweis

Allgemeines

Bedürfnis

Allgemeines

  • Der Nachweis eines Bedürfnisses, soll den Waffenbesitz reduzieren.
  • Abwägung von öffentlicher Sicherheit gegenüber Interessen der Person
  • Zweckbindung: und müssen dem Zweck entsprechen
  • Prüfung des Bedürfnisses alle fünf Jahre
  • In begründeten Einzelfällen kann das persönliche Erscheinen des Erlaubnisinhabers verlangt werden.

Wer kann ein Bedürfnis geltend machen?

  • → Mit gültigem automatisch für Jagdwaffen anerkannt.
  • Sportschützen → Nachweis durch Schießsportverband, regelmäßige Trainings- und Wettkampfteilnahme erforderlich.
  • Waffensammler → Spezialisierung auf ein bestimmtes Sammelgebiet erforderlich.
  • Wach- & Sicherheitsdienste → Nachweis der Notwendigkeit für den Beruf.
  • Gefährdete Personen
  • Weitere: Brauchtumsschützen, Sachverständige, Waffenhersteller und -händler

Bedürfnis für einen Waffenschein

  1. Mehrgefährdung
  2. Zweck entspricht der
  3. Einzige zumutbare Möglichkeit

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